Freunde / Verein
1984 wurde der Verein die «Freunde Kunstmuseum Olten» gegründet und damit ein weiterer Grundstein für die Sammlung des Museums gelegt.
Forme organique, plan et croix, 1935
Statuten
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 — Name und Sitz
Unter dem Namen «Freunde Kunstmuseum Olten» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten.
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Art. 2 — Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Interesses am Kunstmuseum Olten und die Unterstützung des Museums durch:
a.) Hilfe bei der Vermehrung des Sammlungsgutes durch Schenkungen und Leihgaben
b.) finanzielle Unterstützung von Veröffentlichungen etc.
Die Unterstützungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Konservator bzw. der Konservatorin des Museums.
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II. Mitgliedschaft
Art. 3 — Arten
Der Verein kennt folgende Arten von Mitgliedern:
a.) ordentliche Mitglieder (natürliche und juristische Personen)
b.) Ehrenmitglieder
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Art. 4 — Beitritt
Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
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Art. 5 — Ehrenmitglieder
Personen, die sich um die Bestrebungen des Vereins in ausserordentlicher Weise verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Vereinsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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Art. 6 — Austritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
Ein Austritt ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich.
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III. Organisation
Art. 7 — Organe
Organe des Vereins sind:
a.) die Vereinsversammlung
b.) der Vorstand
c.) die Revisoren
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a.) Vereinsversammlung
Art. 8 — Befugnisse
Oberstes Organ ist die Versammlung aller Vereinsmitglieder. Sie ist zuständig für alle Entscheide und Geschäfte, die durch die Statuten keinem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Vereinsversammlung entscheidet insbesondere über:
a.) Genehmigung des Protokolls der letzten Vereinsversammlung
b.) Abnahme des Jahresberichtes
c.) Abnahme der Jahresrechnung
d.) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
e.) Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
f.) Wahl der Revisoren
g.) Änderung oder Ergänzung der Statuten und Erlass eines eventuellen Geschäftsreglementes
h.) Auflösung des Vereins
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Art. 9 — Beschlussfassung
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen, mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Statutenänderung und die Auflösung des Vereins, die beide mit einer zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen zu erfolgen hat.
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Art. 10 — Einberufung
Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand durch schriftliche Einladung einberufen. Die Einladung hat mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen, unter Angaben von Ort, Zeit und Traktanden.
Zur Behandlung der statutarischen Geschäfte hat jährlich eine ordentliche Vereinsversammlung stattzufinden. Weitere Versammlungen können durch den Vorstand oder auf schriftliches Begehren von 10 % der Mitglieder einberufen werden. Vorschläge und Anregungen, die auf die Traktandenliste gesetzt werden sollen und über die die Vereinsversammlung abstimmen soll, müssen dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Vereinsversammlung schriftlich unterbreitet werden.
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b.) Vorstand
Art. 11 — Zusammensetzung und Konstituierung
Der Vorstand besteht aus mindestens 7 Mitgliedern. Der Präsident wird von der Vereinsversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Mit der Führung des Sekretariates kann ein Nichtmitglied beauftragt werden.
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Art. 12 — Vertretung
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er regelt die rechtsverbindliche Unterschriftsberechtigung.
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Art. 13 — Befugnisse
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er entscheidet über Ankäufe als Deposita an das Kunstmuseum Olten und orientiert die Vereinsversammlung alljährlich darüber. Über die an den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll abzufassen.
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Art. 14 — Beschlussfassung
Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit, wobei die Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern des Vorstandes erforderlich ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident durch Stichentscheid.
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Art. 15 — Einberufung
Der Vorstand wird vom Präsidenten durch schriftliche Einladung einberufen so oft es für die Behandlung der Geschäfte erforderlich ist oder wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies wünschen.
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c.) Revisoren
Art. 16 — Zusammensetzung und Aufgabe
Aus dem Kreise der Mitglieder werden zwei Revisoren gewählt werden. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören. Es kann aber auch eine Treuhandgesellschaft mit der Revision beauftragt werden.
Die Revisoren haben die Jahresrechnung des Vereins zu prüfen und zuhanden der ordentlichen Vereinsversammlung Antrag zu stellen.
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IV. Amtsdauer und Wiederwahl
Art. 17
Der Präsident, der Vorstand und die Revisoren werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar.
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V. Finanzen
Art. 18 — Mitgliederbeitrag
Der Verein erhebt Mitgliederbeiträge, deren Höhe durch die Vereinsversammlung festgelegt wird. Für Verpflichtungen des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
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Art. 19 — Leihgabe
Über Leihgaben ist ein Inventar zu führen.
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Art. 20 — Vereinsvermögen
Über das bei einer Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes. Dieses ist für Museumszwecke zu verwenden
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Revidierte Statuten genehmigt an der Vereinsversammlung vom 29. April 2014
Organe
| Vorstandsmitglieder | |
|---|---|
| Präsident, seit 2023 | Rolf Mettauer |
| Vize-Präsidentin | Katharina Hürzeler |
| Aktuar | Guido Gervasoni |
| Finanzen | Roland Bühler |
| Homepage | Roland Leuenberger |
| Beisitzer / Stadtpräsident | Thomas Marbet |
| Direktorin Kunstmuseum, ex officio | Katja Herlach |
| Kuratorin,Stv. Direktorin, ex officio | Dorothee Messmer |
| Sekretariat Kunstmuseum Olten | Ines Henner |
| Ehemalige Präsidenten | |
|---|---|
| 2017–2023 | Ulrich Soltermann |
| 2011–2017 | Dr. Andreas Burckhardt |
| 2001–2011 | Jürg Häner |
| 1997–2001 | Viktor Ritter |
| 1984–1997 | Ernst Trümpy |
| Ehrenmitglieder | |
|---|---|
| Ehrenmitglied | Dr. Ernst Trümpy |
| Ehrenmitglied | Dr. Andreas Burckhardt |